Die Beschäftigung von IT-Freiberuflern in Projekten ist durch die Neufassung des ANÜ-Gesetzes im April 2017 erschwert worden. Es gilt zu belegen, dass kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und somit Scheinselbständigkeit vorliegt. Eine Möglichkeit dies gesetzeskonform zu lösen, ist die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung. Doch es gibt auch andere und möglicherweise einfachere Möglichkeiten. Eine davon ist anscheinend, dass der Projektmitarbeiter selbst sozialabgabenbefreiter geschäftsführender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist, die mindestens einen weiteren Gesellschafter und möglichst weitere Sozialabgaben zahlende Mitarbeiter hat. Dies kann ich Ihnen bieten und damit einen klaren Vorteil gegenüber klassisch arbeitenden Freiberuflern. Weitere Informationen finden Sie auf code-kontor.io
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